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Bildungspaket

 
ELTERNBRIEF - Informationen zum Bildungspaket

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

bestimmt haben Sie schon davon gehört: Die Bundesregierung hat ein so genanntes „Bildungs- und Teilhabepaket“ eingeführt, mit dem Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gezielt gefördert werden sollen. Gemeinsam mit dem Kreis Nordfriesland, dem Schulamt und vielen weiteren Partnern wollen wir dafür sorgen, dass möglichst viele Kinder diese neuen Leistungen in Anspruch nehmen können.

Bestimmt haben Sie dazu viele Fragen. Diese Fragen möchten wir Ihnen mit diesem Elternbrief beantworten.

Wer bekommt die neuen Leistungen?

Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld („Hartz IV“)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld oder
  • den Kinderzuschlag erhalten.

Sie können einen Anspruch auf Wohngeld und damit auch auf das Bildungspaket haben, wenn das Familieneinkommen (Bruttoeinkommen ohne Kindergeld) folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Bei höheren Einkommen lohnt eine Antragstellung in der Regel nicht.

Haushaltsgröße (Personen) steuerpflichtiges Bruttoeinkommen laut Lohnabrechnung ohne Kindergeld Monatliches nicht steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Rente, ohne Kindergeld
2 ca. 1.660 € ca. 1.180 €
3 ca. 2.020 € ca. 1.450 €
4 ca. 2.630 € ca. 1.905 €
5 ca. 3.005 € ca. 2.180 €

Der Anspruch hängt aber von vielen weiteren Faktoren wie etwa der Höhe der Miete und dem Wohnort ab, so dass diese Zahlen nur ein sehr grober Anhaltspunkt sein können. Je weiter Ihr Einkommen unter diesen Grenzen liegt, desto wahrscheinlicher ist ein Wohngeldanspruch. Fragen Sie am besten in den Sozialzentren nach und lassen sich ausrechnen, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben.

Was beinhaltet das Bildungspaket?

  • Kultur, Sport, Mitmachen. Jedes berechtigte Kind erhält immer für 6 Monate im Voraus pro Monat einen Gutschein im Wert von 10,00 € für Vereinsbeiträge (z. B. für den Sportverein), Musikunterricht und Jugendfreizeiten (z. B. von den Pfadfindern oder der Jugendfeuerwehr). Sie entscheiden, wann Sie die Gutscheine einlösen. Sie können die Gutscheine bereits jetzt verwenden oder – z. B. für eine Ferienfreizeit in den Sommerferien – ansparen.

  • Zuschuss zum Mittagessen. Berechtigte Kinder müssen für das Schulmittagessen/Kita-Mittagessen nur einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt der Kreis Nordfriesland. Sie erhalten dafür einmal im Schulhalbjahr einen Gutschein. Bitte geben Sie diesen Gutschein in der Schule/KiTa ab.

  • Schulausflüge. Gutscheinberechtigte Kinder nehmen kostenfrei an allen KiTa-/Schul-Ausflügen teil. Auch dafür bekommen Sie vom Kreis Nordfriesland einen Gutschein, den Sie bitte in der KiTa/Schule abgeben.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied werden möchte. Auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland (www.bildungspaket-nf.de) können Sie nach interessanten Angeboten in Ihrer Nähe suchen.

Was muss ich tun, wenn ich das Bildungspaket bekommen möchte?

Stellen Sie bei den Sozialzentren einen Antrag und lassen sich ausrechen, ob Ihre Kinder Anspruch auf die neuen Leistungen haben. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Ihnen die Gutscheine und weitere Informationen automatisch Anfang April zugeschickt.

Wann geht es los?

Das Bildungspaket ist am 1. April 2011 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Wenn Sie in diesem Jahr schon Ausgaben für die o. g. Leistungen hatten, legen Sie beim Sozialzentrum bitte die Belege vor. Sie erhalten dann gegebenenfalls eine Erstattung.

Noch Fragen?

Der Kreis Nordfriesland hat die Internetseite www.bildungspaket-nf.de eingerichtet, auf der Sie sich über das Bildungspaket informieren können. Dort finden Sie auch die Adressen der Sozialzentren. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung unter www.bildungspaket.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrichstädter Turnverein von 1865 e.V. - Mittelgrabenstraße 9 - 25840 Friedrichstadt - 0 48 81 - 71 49